Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)
Stand April 2023
- Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma BATO Minerals AG (nachfolgend Firma genannt) und dem Käufer von Waren und Dienstleistungen der BATO Minerals AG. - Anwendungsbereich und Geltung
Die vorliegenden AGB regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Firma zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Ausgenommen sie wurden ausdrücklich und schriftlich durch die Firma akzeptiert und stehen nicht im Widerspruch zu den AGB der Firma.
Änderungen werden dem Kunden auf der Homepage der Firma bekannt gegeben. - Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Firma wie Preislisten und Inserate sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Firma erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. - Preise
Massgebend sind die in unserer Bestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung und Lieferung innert 14 Tagen fixiert. Bei Vorbestellungen und Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Allfällige Objektpreise können nicht automatisch auf andere Objekte oder Bauvorhaben zu übertragen werden. Die Preise verstehen sich, freibleibend, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten und allfällige Nebenosten wir z.B. Treibstoffzuschlag, exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und unter folgenden Vorbehalten.- 4.1. Energie, Transporteinschränkungen und Rohstoffe
Drastische Änderungen der Transportkosten, die ausserhalb der Einflussmöglichkeiten der Firma liegen (bspw. Änderungen der Besteuerung, bei variierenden Treibstoffpreisen, Co2 Abgabe, Hoch- und Niederwasser bei der Schifffahrt, etc.). - 4.2 Konformität
Der Anlieferer ist für die Konformität des angelieferten Materials verantwortlich. Bei nicht einhalten werden allfällig Mehrkosten weiterverrechnet. Gesetzliche Vorschriften sind in jedem Falle einzuhalten. - 4.3 Wartezeit bei Laden und Abladen
Für Warte-, Belade- und Entladezeiten von mehr als 15 Minuten, die durch den Werkbetrieb/Kunden verursacht werden, wird der jeweils aktuelle Wartezeittarif entsprechend verrechnet. - 4.4 Unterladungen bei Schüttgüter
Mehrkosten durch Unterlaufung, die beim Anfragen oder offerierten Preis nicht berücksichtigt sind, werden in jedem Falle weiterverrechnet.
- 4.1. Energie, Transporteinschränkungen und Rohstoffe
- Liefer- und Leistungszeit
Die angegebenen Lieferzeiten beruhen auf Angaben des Lieferanten/Spediteur und sind unverbindlich. Es können in keinem Fall Schadenersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag gegenüber der Firma geltend gemacht werden. Wird bei der Bestellung durch den Kunden nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich die Firma vor, wahlweise Teil- oder Komplettlieferungen zu machen. In der Regel erfolgen Komplettlieferungen. Ist der Kunde aus früheren Lieferungen in Zahlungsverzug, so behält sich die Firma das Recht vor, Lieferungen bis zur Begleichung aller Schulden zurück zu behalten.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ist die Entsorgung von allfälligen Verpackungsmaterial oder Palette ist Sache des Käufers.- 5.1 Arbeitssicherheit
Die Firma und dessen beauftragte Unternehmen behalten sich vor, wenn Bestimmungen von SUVA und EKAS über die Verhütung von Unfällen nicht eingehalten werden, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. Gibt es bei Kunden besondere Bestimmungen, sind diese 5 Tage vor Lieferung Firma mitzuteilen. Sollte daraus einen Mehraufwand entstehen, werden diese Kosten nach Aufwand verrechnet.
- 5.1 Arbeitssicherheit
- Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme des Lieferumfanges verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. - Transport und Versicherung
Die Firma liefert ausschliesslich an gültige Postadressen innerhalb der Schweiz und Fürstentum Lichtenstein sofern diese mit den üblichen Transportmöglichkeiten vereinbar ist. Erschwerte zufahrt und Ablademöglichkeiten (z.B Gewichtsbeschränkung, Strassenbeschränkungen usw.) müssen bei der Offert Anfrage angegeben werden. Allfällige Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Trifft die Lieferung beim Kunden mit sichtbaren schädigt oder Mengendifferenzen ein, so ist der Kunde verpflichtet, direkt das liefernde Unternehmen (Spediteur, Transporteur) darüber zu informieren. Bei verdeckten Mängel resp. Mengendifferenzen muss innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der Firma dies schriftlich angezeigt werden. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet die Firma bis spätestens 5 Tage nach dem Erhalt der Ware darüber zu informieren, sowie vorhanden sämtliches Verpackungsmaterial aufzubewahren, bis der Fall geregelt wurde. - Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Firma hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. - Retouren
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Firma und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Produkte die wir explizit auf Kundenwunsch beschaffen, sind von der Rücksendung ausgeschlossen. - Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Kunden bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum der Firma. Die Ware hat durch den Kunden bis zu diesem Zeitpunkt in einem wiederverkaufsfähigen Zustand aufbewahrt zu werden. Die Firma ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 ZGB am jeweiligen Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen. - Mängel
Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit zu prüfen und Mängel (Transport und Versicherung siehe § 7) unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 5 Tagen der Firma zu melden. Ansonsten gilt die Lieferung als durch den Kunden angenommen. - Zahlungsbedingungen
Die Firma bietet, wenn nichts anderes vereinbart, 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsstellung (massgebend ist das Rechnungsdatum). In besonderen Fällen und bei Neukunden kann die Firma Lieferung auf Vorkasse verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma über den ganzen Betrag verfügen kann.
Teillieferungen sind im Umfang der einzelnen Lieferung zu bezahlen. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Lieferung oder Abnahme der Waren aus Gründen verzögert wird, welche die Firma nicht zu vertreten hat. Zahlungen dürfen aufgrund von Beanstandungen oder nicht akzeptierten Forderungen nicht gekürzt oder verweigert werden. Bei Zahlungsverzug ist die Firma berechtigt ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.-, sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% zu fordern und allenfalls weitere entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. - Rücktritt vom Vertrag / Rückgaberecht
In Fällen von Schreib- oder Rechenfehlern ist die Firma zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies trifft auch zu, wenn die Preise von der Firma als auch vom Lieferanten falsch berechnet wurden. Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht von gelieferten Waren. Die Firma ist bestrebt in Ausnahmen kulant zu handeln.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden, nachdem die Bestellung durch die Firma akzeptiert wurde, ist unter folgenden Bedingungen möglich:- 13.1 Lieferverzug
Wenn die Ware nicht bis spätestens 4 Wochen nach Angabe des ersten unverbindlichen Liefertermins durch die Firma beschafft oder an Lager genommen werden kann, ist der Kunde berechtigt, die Lieferung ohne Kostenfolge zu stornieren. - 13.2 Rücktritt durch den Kunden
Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 plus 20% des Warenwertes, oder die effektiv der Firma entstandenen Kosten. Die Firma entscheidet, welche Art zutrifft. - 13.3 Waren auf Abholung
Wird vom Kunden Ware auf Abholung nicht abgeholt, so wird diese nach 2 Wochen zum Verkauf freigegeben. Nichtabholung der Ware wird einem Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden gleichgesetzt. Es fallen die Gebühren unter dem Punkt «Rücktritt durch den Kunden» an.
- 13.1 Lieferverzug
- Datenschutz
Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der Firma einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten falls vorhanden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Die Firma übernimmt keine Verantwortung die dem Kunden aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen. - Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Firma, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Das schweizerische Recht ist auch dann anwendbar, wenn der Besteller im Ausland Wohnsitz oder Sitz hat, oder wenn in das Ausland zu liefern ist. Gerichtsstand für alle Ansprüche (unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts) im Zusammenhang mit vertraglichen im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen mit BATO Minerals AG ist Basel.
BATO Minerals AG
Basel, April 2023